AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen der Firma Powerhouse AG

Anwendung

Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

Offerten

Unsere Offerten sind befristet und vertraulicher Natur, sie dürfen keinesfalls an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis gebracht werden, soweit Powerhouse nicht vorgängig schriftlich zugestimmt hat. Allfällige Verletzungen dieser Vereinbarung würden und gegebenenfalls zu Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag berechtigen.

Preise

Alle unsere Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen in Schweizer Franken und verstehen sich exkl. MwSt., Spesen und Transport. Wir behalten uns vor, bei Preisänderungen unserer Lieferanten die Mietpreise ohne vorherige Anzeige entsprechend anzupassen.

Zahlung

Der Mindestbetrag für Materialmiete und Umtriebe beträgt CHF 100.00 exklusiv MwSt. Vermietungen unter CHF 100.00 sind bar bei Rückgabe der gemieteten Gegenstände zahlbar. Für Rechnungsstellung unter CHF 200.00 wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 anerkennt erhoben. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Powerhouse behält sich das Recht vor, in Einzelfällen eine Vorauszahlung bei Abholung oder ein Depot in Höhe von CHF 20.00 bis CHF 5’000.00 zu verlangen. Das Depot wird bei der Rückgabe des Materials zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.

Mietdauer

Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Verrechnet werden nur die tatsächlichen Einsatztage. Das Mietmaterial kann ohne spezielle Vereinbarung frühstens um 10:00 Uhr morgens vor dem Einsatztag abgeholt werden und muss spätestens am Tag danach bis 17:00 Uhr wieder retourgebracht werden. Über das Wochenende gemietetes Material kann normalerweise frühestens Freitagmorgen 10:00 Uhr abgeholt werden und muss bis Montagabend 17:00 Uhr zurückgebracht werden. Wird das Mietmaterial nicht rechtzeitig zurückgebracht, wird die volle Mietdauer verrechnet, das heisst: pro Verzugstag 100% Zuschlag auf den Mietbetrag.

Haftung

Der/die Mieter/in übernimmt die volle Haftung für sämtliches Mietmaterial vom Zeitpunkt des Magazinausgangs bis zur vollständigen Rückgabe und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigungen des Gegenstandes durch unsachgemässe Handhabung durch den Mieter oder Drittpersonen, äussere Einflüsse, Diebstahl etc.). Von der Haftung ausgenommen sind durch Alterung ausgefallene Leuchtkörper, wenn sie retourniert werden. Powerhouse weist jede Art Haftung für Ausfälle an den Geräten während der Veranstaltung zurück.

Grundsätzlich sind alle Mietgeräte für den Gebrauch in trockenen Räumen geeignet. Nicht alle Scheinwerfer und Discoeffekte lassen sich dimmen. Bitte erkundigen Sie sich nach den speziellen Vorschriften und Gebrauchsanleitungen der diversen Geräte.

Nicht retournierte, verschmutzte oder beschädigte Geräte werden dem/der Mieter/in zum Nettopreis zuzüglich 30% für Wiederbeschaffung und MwSt., bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt (gilt auch für Gebinde, für welche keine Miete erhoben wird). Dasselbe gilt für jede zusätzliche Arbeit, die durch unsachgemässe Handhabung von Geräten entstanden ist. Falls die bestätigten Mietwaren bei Auslieferung nicht zur Verfügung stehen (in Reparatur oder vom vorhergehenden Mieter nicht rechtzeitig retourniert) ist die Firma Powerhouse AG bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter frühestmöglich zu benachrichtigen. Für fehlende Mietwaren kann die Firma Powerhouse AG nicht haftbar gemacht werden, auch übernimmt sie keine Produkte Haftung.

Kommen nach Vertragsabschluss Zweifel auf, dass der Mieter den Mietvertrag nicht einhalten kann, so kann die Firma Powerhouse AG das Mietverhältnis jederzeit und uneingeschränkt auflösen. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Unkosten sind vom Mieter zu bezahlen.

Der/die Mieter/in bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (bzw. Lieferscheines), dass der/sie die Geräte selbst geprüft hat. Andernfalls anerkennt er/sie die Funktionsprüfung durch einen Mitarbeiter von Powerhouse. Nachträgliche erklärte Mängel können nicht anerkannt werden.

Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den/die Mieter/in ist untersagt (auch Entfernung der Firmenbezeichnung). Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungzustandes werden dem/der Mieter/in belastet.

Verzichtet der/die Mieter/in auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der/die Mieter/in die von Powerhouse erstellte Bestandesaufnahme. Mietgegenstände, welche per Transportunternehmung (SBB, Post oder Privat) an uns retourniert werden, müssen stets per Einschreiben versandt werden, damit diese Institutionen die Haftung für allfällige Transportschäden übernehmen. Die daraus entstehenden Kosten für eine Transportversicherung sind vom Mieter zu tragen.

Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma Powerhouse AG.

Annullierung

Annulliert der/die Mieter/in eine bereits bestätigte Miete, betragen die fälligen Annullierungskosten:

Bis 90 Tage vor Mietbeginn:         10%
Bis 60 Tage vor Mietbeginn:         25%
Bis 30 Tage vor Mietbeginn:         50%
Bis 7 Tage vor Mietbeginn:           90%
danach 100% des vereinbarten Mietbetrages.

Sind durch Powerhouse bereits Vorbereitungen, anderweitige Absagen oder Fremdmieten erfolgt, welche die Annullierungskosten übersteigen, so ist Powerhouse berechtigt, den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Versicherung

Für die Versicherung der gemieteten Geräte ist der/die Mieter/in zuständig.

Der/die Mieter/in und dessen Beauftragte sind gehalten, stets entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, die Geräte unter Verschluss zu halten, zu bewachen oder bewachen zu lassen. Fahrzeuge, in denen Geräte untergebracht sind, sind stets verschlossen zu halten und wenn möglich in einer abgeschlossenen Garage unterzubringen, die Aufenthaltsdauer der Geräte im Freien auf ein Minimum zu beschränken usw.

Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der/die Mieter/in verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Bei Transportschäden hat der/die Mieter/in vom Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen. Beim Feststellen von Schäden oder Störungen an Geräten muss spätestens bei Rückgabe Meldung an Powerhouse erfolgen.

Erfüllungsort

Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solothurn.

Gerlafingen, 31.05.2022

Powerhouse AG